ohne Gemüthshinterhalt oder zweideutigen Verstand dahin schwören, daß Sie die Ihnen als MagistratsKanzellist obliegenden Pflichten genau u. pünktlich erfüllen, Ihren Vorgesetzten die gebührende Achtung u. Folgsamkeit leisten, die Ihnen zugetheilten Arbeiten fleißig u. genau verrichten, die Expeditionen richtig u. genau abschreiben und collationiren, die vorschriftsmässigen Amtsstunden beobachten u. sich auch außer derselben nöthigen Falls verwenden lassen in allen Ihnen bekannt, werdenden Amtsgeheimnißen das strengste Stillschweigen beobachten, u. sich jederzeit gewissenhaft treu verschwiegen u. anständig befragen wollen u. werden. Sie werden weiters schwören, daß Sie, wenn Sie als Aktuar bei Criminal oder sonstigen Vernehmungen verwendet werden, ihre Fragen und Antworten so niederschreiben, wie sie Ihnen werden in die Feder gesagt werden, u. daß Sie hierbei u. über alles was Ihnen aus derlei Versanlassungen bekannt wird, das strengste Stillschweigen beobachten u. jedes anvertraute Gut getreulich verwahren. Endlich werden Sie noch schwören, daß Sie nicht keiner geheimen Gesellschaft oder Verbrüderung weder im Innoch im Auslande in Verbindungen stehen, u. sich auch in Zukunft in keine solche einlassen werden, u. wenn es der Fall wäre, derselben sogleich entsagen.“ Eid „Ich Johann Zeilmayr schwöre zu Gott dem Allmächtigen einen reinen, körperlichen u. unverfälschten Eid ohne Gemüthshinterhalt oder zweideutigen Verstand dahin, daß ich dem, was mir jetzt ist vorgehalten worden, u. was ich in Allem wohl u. gut verstanden? habe, so genau u. pünktlich nachkommen werde, als wahr mir Gott helfe!!!“ Johann Zeilmair Haydinger Weinberger Sekretär
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