Politische Ratsprotokolle 1842

wärtigen Falle nach gesetzlicher Bestimmung nicht zu übersehende Lücke. Darum, dann weil der Competent Rappersdorfer den größten Theil seines dienstlichen Lebens außer der Provinz verlebte, sohin a priori u. posteriori, zumahlen er auch hierländig über die Landesgesetze u. Verfaßung keine Prüfung bestanden hat, in selben nicht so bewandert angenommen werden kann, wie es für einen Chef dieses Gerichtes doch unerläßliche Bedingung ist, endlich weil ihnen allen, wie ich sie bisher aufgezählt habe, das städtische Domesticum ganz u. gar fremd ist, glaube ich sie sammt u. sonders den Bewerbern Paul Buberl, Sebastian Haydinger, und Ferdinand Maurer nachsetzen zu sollen. Daß diese Kenntniß nothwendig sey, daß sie bei der großen Verschlungenheit der eigenthümlichen städtischen Verhältniße sich nicht so schnell beilegen laße, u. Mißgriffe aus Mangel derselben störend und nachhaltig in dieselben eingreifen, sagen Ihnen die verschiedenen Rechnungsrubricken, die Erfahrung, u. unsere Jahrbücher. Vergleichen Sie immerzu die Rechte u. Freyheiten der Stadt mit dem, was hievon auf unsere Zeit gekommen, und Sie werden so manche darunter finden, welche lediglich aus Mangel richtiger Sachkenntniß, der sie begleitenden Nebenumstände und vorhandenen Urkunden aufgegeben, oder schwach u. zweckwidrig verfochten wurden. Die thatsächlich unterstützte Voraussetzung dieser Kenntniß auf Seite der zuletzt benannten drei Kompetenten als nothwendige Folge ihrer langjährigen Verwendung im städtischen Dienste begründet meines Erachtens, weil sich auch die übrigen Eigenschaften die Waage halten, ihren Vorzug vor allen übrigen. Sehen Sie wieder auf die Verdienstlichkeit derselben unter sich, so hat jeder in seinem Wirkungskreise das Seinige gethan. Ich verweise Sie in dieser Beziehung auf die Competenten-Tabelle u. deren Gesuchsbeilagen. Jedoch hat der Magistratsrath Haydinger neben dem Dienstalter, auf was ich dem Vorausgeschickten zufolge mit Berufung auf das h. Hofdekret ddt. 3. August 1798 bei diesen drei Competenten zurücksehen zu sollen glaube, noch das für sich, daß er seit 9 Jahren abwechselnd den Vorsitz führte, daß er die Zeit seiner provisorischen Leitung über, u. wo ihm die Freyheit zu Handeln gegeben war, reges Leben in den Gang der Geschäfte zu bringen gewußt, u. in einer kritischen Zeitperiode, wie die der Sedisvacanz ist, bewiesen habe, daß er die Ungunst der Umstände zu bewältigen, und gut u. zweckmäßig zu leiten verstehe. Ich berufe mich in dieser Beziehung auf Ihre eigene Erfahrung, Sie sahen ihn beim Brande jene Unerschrockenheit, Ent-

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