Politische Ratsprotokolle 1842

von 400 fl CMz geschöpft wurde, so glaube ich, daß ein Hauptgrund, welcher mich zum Antrage ihrer Verhaftnahme bewog, wegfalle, nehmlich der, daß aus ihrer Freyheit nicht mehr zu besorgen ist, daß die Untersuchung erschwert oder vereitelt würde. Ferners dürfte auch der fernere Hauptgrund, nehmlich die Veranlaßung des öffentlichen Aergernißes größtentheils Hinwegfallen, weil der üble Eindruck, welchen die Handlungsweise der Beschuldigten auf die hiesigen Bewohner machte, durch den Akt der öffentlichen Gerechtigkeit des Magistrats, nehmlich durch die Verhaftnahme der Beschuldigten u. Anhaltung derselben im Verhafte vom 16. July bis zum heutigen ebenfalls größtentheils verlöscht wurde. Wenn ich endlich in Erwägung ziehe, daß Mathias Gausterer als Handelsmann die Märkte besuchen, u. daher öfter u. besonders jetzt in dem LinzerMarkte abwesend seyn muß, daß sohin die Hausfrau das Hauswesen bei der bedeutenden Familie u. das übrige Hauspersonale nothwendig leiten muß, endlich, daß ich die längere Anhaltung der Beschuldigten bis zur Einlangung der hohen Rggsentscheidung über den vorgelegten Akt strenge nicht mehr für nöthig erachte, indem im Einklange einer Entscheidung des böhmischen Guberniums vom 7. Dezbr. 1816 der Magistrat mittlerweile auch auf andere Weise dafür sorgen kann, das die frühere Entlaßung aus dem Verhafte keinen Nachtheil herbeiführe, so trage ich an: Die Josefa Gausterer sey aus den angeführten Gründen sogleich aus dem Untersuchungsverhafte zu entlaßen; übrigens selbe bis zur Einlangung der hohen Entscheidung unter polizeiliche Aufsicht zu stellen. Herr Magistr. Rath Maurer, so wie der dirigirende H. Magistr. Rath Haydinger sind mit diesem Antrage einverstanden. Conclusum mit Stimmeneinheit: Die Josefa Gausterer sey aus den aus dem Untersuchungsverhafte zu entlaßen; übrigens selbe bis zur Einlangung der hohen RggsEntscheidung unter polizeiliche Aufsicht zu stellen.

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