Herr Mag. Rath Buberl giebt nachträglich zum Rathsprot. N. 5212, Protokoll mit Josef Reitter wegen Vernachläßigung der Pferde auf offener Straße. Ist derselbe wegen Poliz. Vergehens gegen die körperliche Sicherheit nach Analogie des § 182 II. Th. des StfG. mit 5 Stockstreichen zu bestrafen, u. hiernach das Erkenntniß auszufertigen. N. 5880 Protokoll mit Georg Weber wegen Satzesübertretung dh. Verkauf ungewichtigen Brodes. Ist derselbe wegen dieser Satzesübertretung als im 1. Betretungsfalle mit 5 fl CMz zum Armenfonde zu bestrafen, u. hierauf die Erkenntniß auszufertigen. Haydinger Knoll Sekrtr. Rathsprotocoll zur Sitzung am 3. August 1842 in Politicis. Gegenwärtige Herr Magist. Rath Haydinger, Vorsitzender u. dirig. Rath Maurer Buberl Bleyer Sekretär Knoll Herr Mag. Rath Maurer bringt in Vortrag: N. 5647 Erhebungsakt über die Rettung der am 30. Dezbr. 1841 in die Steyr gefallenen Anna Aigner, Klingschmidgesellenseheweib N. 25 in Aichet. Da aus der gepflogenen Zeugenvernehmungen hervorgeht, das Johan Stirl bei dieser Rettung sich nicht in selbsteigener Lebensgefahr befunden habe, so ist sein Gesuch um die Rettungstaglia zur Einbegleitung an h. Regierung nicht geeignet, deßen derselbe auf sein Gesuch rathschlägig zu verständigen.
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