persönl. Eigenschaften ausgewiesen, ein SpenglerBefugniß für Steyr verliehen hat, er hievon auch die dießfällige Erwerbsteuer bis jetzt immer fort bezahlte u. die Klampferer u. SpenglerGewerbe nach dem h. Reg. Dek. vom 29. 7br. 1839 zu den unzünftigen auf besondere Befugnisse beschränkten CommerzialBeschäftig. in Oest. ob der Enns gehören, so wird dem Bittsteller das angesuchte personelle Spenglerbefugniß für die Stadt Steyr verliehen; hiervon werden die Spengler zu Handen des G. Quereser mit dem verständigt, daß ihnen der Rekurs an h. Landesstelle vorbelassen bleibe, den sie in gehöriger Frist anzumelden u. sich über die Überreichung auszuweisen haben, endlich wird dem Bittsteller bedeutet, daß er vor Ablauf die Rekursschrift oder vor Erledigung des Rekurses das Befugniß auf keinen Fall ausüben dürfe. 5743 P. Kassaamt übergibt den für die am 1. Xber 1841 aus dem Verm. des S.S. Trinitatis Benefic. verlooste 5 % ob der eins. aer. Oblion. No. 2037 mit h. Reg. Dek. vom 15. Juni d.J. Z. 16318 eingelangten CapitalsBetrag pr. 150 fl CMz sammt Interessen pr. 3 fl 37 2/4 ad depos. politica. Der Dep. Coon. zur Empfn. u. Aust. der Legscheine, u. wird dem Kassaamte bedeutet, daß bei dem Benefic. S.S. Trinit. der jeweilige Hr. Beneficiat Rechnungsleger sei, und daher dieser Gegenstand zum Stadtpfarrkirchenamte u. in die dießfäll. Rechnung nicht gehört; übrigens ist wegen weiterer fruchtbringende Anlegung das Edict zu erlassen, u. der H. benef. Schmied rathschl. zu verständigen. Referat des H. Rathes Maurer 2497 P. Stadtkassier Göschl überreicht behufs der Cautionsleistung das ergänzte SchätzgsProtokoll. Dem Kreisamte mit Bericht vorgelegt.
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