Unterstützung unter die hier namentlich aufgeführten Eisen- u. Stahlarbeiter dem Magistrate mit Berücksichtigung dieser Klaßeneintheilung überlaßen wurde, so macht es sich derselbe zur besonderen Pflicht, die sogleiche Zusammenstellung des Vertheilungsausweises mit dem auf jeden derselben einzeln entfallenden Antheile vorzubereiten, auf daß die unentgeltliche Zeugsabgabe an dieselben von Seite der k.k. Oberfaktorie allhier, welche hiezu bereits angewiesen, mit möglichster Beförderung geschehen könne, und erklären sämtliche voraufgeführte Eisen- u. Stallarbeiter, daß sie die ihnen hiedurch zukommende Unterstützung u. Hülfe dankbar anerkennen, den auf sie entfallenden Zeugsbetrag erheben u. allfälliges Uibergewicht u. Mehrwerth unter sich ausgleichen werden. B. Betreffend die von hoher k.k. Hofkammer in Münz- u. Bergwesen genehmigte creditsweise Verabfolgung von geschlagenen Zeugssorten: Indem hier vorausgeschickt wird, daß Gottfried Hofner Post N. 12 und Alois Großauer, Post N. 18, welche in dem Ausweise ddt. 1. d.M. die Bitte um Creditseröffnung alternativ mit der allfälligen Geldunterstützung oder Einbeziehung in die unentgeltliche Zeugsbetheilung gestellt haben, heute bestimmt erklären, daß sie um Credit bitten, und dagegen auf eine unentgeltliche Betheilung Verzicht leisten, ferner daß Gottfried Hofner noch insbesondere angiebt, es möchte zu Protokoll genommen werden, daß er bitte: "es möge hohen Orts dahin gesehen werden, daß die Gattung mittelfeiner Stahl die einzige, die er brauche, auch immer vorhanden seyn, u. er nicht darauf warten dürfe, wie dieß bisher schon so oft der Fall war, und wodurch er daher am Arbeiten gehemt u. gehindert sey‟ – haben mit Rücksicht auf die Eingangs erwähnte Beschränkung hinsichtlich der jedem einzelnen eröffneten höchsten Creditssumma per 2000 fl CMz und mit Rücksicht auf die dereinstige Rückzahlung der creditirten Summa in fünf gleicher Jahresraten, ohne Zinsen und zwar vom Verw. Jahre 1843 an bis inclusive 1847, dann unter der Bedingung daß es ihnen auch unbenommen bleibe die ihnen creditirten Summen im Falle auch früher zurückzahlen zu dürfen, und hiedurch ihre Realitäten von der auf ihnen haftenden Hypothek zu entlasten, bei ihrer Bitte um creditsweise Uiberlaßung der ihnen zu ihrer Verarbeitung nöthigen Zeugssorten Nachstehende verharret, als: 1. Anna Maria Müllner, Hammerschmidmeisterin HN. 24 in Steyrdorf, hinsichtl. einer Summa per 1000 fl CMz 2. Georg Eitzenberger, behauster Nagelschmid N. 45 in Steyrdorf, hinsichtl. einer Summa per 1000 fl CMz 3. Degnfellner, behauster Schloßer N. 79 in Steyrdorf, hinsichtl. einer Summa per 400 fl CMz 4. Preitler Mathias, Feilhauermeister u. Besitzer der Häuser N. 42 u. 43 bei der Steyr, hinsichtl. einer Summa per 2000 fl CMz 5. Rieß Franz, Feilschmidmeister u. Hsbesitzer N. 82 in Steyrdorf, hinsichtl. einer Summa per 2000 fl CMz 6. Mayrhofer Mathias, behauster Feilschmidmeister N. 44 bei der Steyr hinsichtl. einer Summa pr. 1828 fl 20 xr CMz 7. Hofner Gottfried, behauster Scherrschmidmeister N. 47 bei der Steyr hinsichtl. einer Summa per 868 fl CMz 8. Payr Anton, behauster Feilschmidmeister Nr 71 bei der Steyr, hinsichtl. einer Summa per 2000 fl CMz und 9. Großauer Alois, behauster Zirkelschmidmeister N. 7 in Wieserfeld, hinsichtl. einer Summa per 800 fl CMz. Diese sämtlichen Hausbesitzer erklären, daß sie bei dem Umstande, als ihnen eine andere Art von genügender Sicherstellung nicht möglich ist, oder selbe sie nur noch mehr beschweren würde, daß sie keinen Anstand nehmen, daß diese ihnen zu creditirenden Summen bis zu deren dereinstigen Zurückzahlung auf ihren obengenannten bürgerlichen Realitäten ohne ihr ferneres Einvernehmen durch Intabulation dieses Protokolls betreffenden Orts zu Gunsten des a.h. MontanAerars sicher gestellt werden können und mögen, und daß sie um so mehr die Bitte um Genehmigung dieser Intabulation mittelst Eintragung der in diesem Protokolle abgegebenen rechtsverbindenden Erklärungen stellen, da ihnen hiedurch die nicht unbedeutenden Auslagen an Grundbuchstaxen, Stempeln etc. in Ersparung kommen, u. sie sich hiedurch
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