Politische Ratsprotokolle 1842

sie nehmlich heimlich Leinöhl-Firniß gesotten, derselbe in Brand gerathen, das Feuer auf die Dachungen ausgefahren sey, u. selbe in Brand gesteckt haben müße, gerichtlich abläugnet und widerruft, übrigens aber keine genugthuende Ursache des falschen Geständnißes vorbringt u. auch keine solchen Umstände anführt, die nachdem sie wahr befunden wurden, das abgelegte Geständniß nothwendig zweifelhaft machen, dadurch aber die Erbitterung der Bürgerschaft u. das öffentliche Aergerniß im höchsten Maße gesteigert wird, das Gericht u. der Untersuchungsrichter durch Ausstreuung falscher u. erdichteter Umstände in ein schiefes Licht gestellt, u. die Untersuchung unnöthig verzögert u. erschwert wird, ja selbst die Untersuchte Josefa Gausterer, wenn sie länger in Freyheit belassen würde, für ihre persönliche Sicherheit das Schlimmste von den erbitterten Bewohnern zu befürchten hat u. sohin ihre Person gefährdet ist, dem Richter aber selber vorzubeugen verpflichtet ist, so trage Herr UntersuchungsReferent Magistratsrath Buberl darauf an, daß die Untersuchung gegen Josefa Gausterer wegen der schweren Polizei-Uibertrettung gegen die Sicherheit des Eigenthums im Verhafte zu führen u. deren Verwahrung durch den Landgerichtsdiener, jedoch mit Vermeidung alles Aufsehens, sogleich vorzunehmen sey. Die Hrn. Mag. Räthe Maurer u. Bleyer sowie der vorsitzende Mag. Rath Haydinger pflichten dieser Ansicht bei daher: Conclusum mit Stimmen-Einheit: Die Untersuchung gegen Josefa Gausterer wegen schweren Polizei-Uibertretung gegen die Sicherheit des Eigenthums sey im Verhafte abzuführen u. die Verwahrung der Josefa Gausterer durch den Landgerichtsdiener mit Vermeidung alles Aufsehens sogleich vorzunehmen. N. 5446. Franz Mayrhofer, Besitzer des Posthauses u. Postprivilegiums allhier bittet um ein Zeugniß über sein Wohlverhalten. Dem Bittsteller auf sein Ansuchen ämtlich zu bestättigen, das gegen selben als Besitzer der hiesige Postrealitäten nie etwas gesetzwidriges vorgekommen, daß sein Betragen politischer Seits unbedenklich war u. daß er eine unbescholtene Aufführung u. guten Leumund an den Tag legte.

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