Politische Ratsprotokolle 1842

erhält die Kanzlei den Auftrag, in der bereits vorbereiteten u. beim Kassaamte hinterliegenden Uebersichtstabelle die einen jeden Einzelnen der Verunglückten gebührende definitiv zuerkannte Entschädigung so wie der Ziffer einzustellen, was jeder derselben über die bereits erhaltenen Vorschüße aus den in Erwartung stehenden 121.985 fl 20 2/3 xr CMz oder 146.382 fl 24 9/10 xr Rheinischer Währung noch zu erhalten habe. Das Kaßaamt hat seinerseits seinen Zahlungsausweis, vorzubereiten u. hievon die Gebühr eines jeden Einzelnen in CMz zu berechnen, auch unmittelbar nach der Ankunft des Geldes dasselbe nach der Anzahl der Theilnehmer u. ihrer Antheile zu theilen, in abgesonderte, mit Schätzzetteln u. dem Nahmen des betroffenen versehene Stücke zu bringen, und alles vorzurichten, damit die Auszahlung dieser 146.382 fl 24 9/10 xr R.W. in einem Tage bewerkstelliget werden könne. Und weil an diesem Gelde auf Rücksicht auf die aus der Kriegscontributionsvergütung geschehenen Vorschüße 6413 fl 23 2/4 xr CMz W.W. dann die Schätzgebühr pr 97 fl 48 xr R.W. erübrigen müssen, so wird ersterem Betrag von dem Kassamte wie schon sub dto. 28 Juni d.J. Z. 4370 P. verordnet worden, sogleich in Abzug zu bringen, zu refundiren u. daher ad deposita zu bringen, letzterer aber nach dem Leitfaden

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2