den Umständen nicht angemeßen sein, mit ihnen nach der Strenge des Gesetzes werde Amt gehandelt werden. In dieser Richtung ist also dem Polizeimann Fraunberger insbesondere seine genommene Haltung bei diesem Excesse scharf zu verweisen, u. ihm das Mißfallen des Maates zu erkennen zu geben. Hievon ist Peter Mayr, soweit es ihn betrifft, rathschlägig, der Dist Act. Willner durch Vorhalt zu verständigen. 4849. K. Ä. Erledigung dto. 28 v.M. Z. 7787 mit der Intimation der Resolution des kk. Kr. Amtes Salzburg als Brandaß. Centralbehörde über die hierämtliche Brandschadenserhebung aus Anlaß des am 3. May d.J. in den Vorstädten Steyrdorf, bei der Steyr u Wieserfeld Statt gehabten Brandunglückes. Samt dem BrandschadenerhebungsProtocolle in der Registratur zu hinterlegen, der Untersuchungs act aber dem Hrn. Mag. Rathe Buberl zur möglichsten Beschleunigung u. Abschluß derselben zuzustellen, wornach seinerseits beglaubigte Abschriften der wider die Gauster'schen Eheleute gefällten Strafurtheile mit Bericht u. dem die obwaltenden Verhältnisse erfassenden Gutachten wegen Leistung von Entschädigung u. deren Sicherstellung vorzulegen sein werden. Gegenwärtig
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