die Herrschaft Erlakloster u. dem Ersuchen zu übermachen, von dem dort untersuchten Leop. Gerstmayr die von jenem angesprochenen 30 xr CMz Mauthgebühr u. Schadenersatz hereinzubringen u. zu übermachen, weil übrigens aus dieser Vernehmung hervorgeht, daß der letzte Grund dieses Exceßes darin gelegen, daß der Schrankenpächter Peter Mayr den Tariff nicht zu Jedermanns Einsicht bereit u offen gehalten habe, so ist ihm hierwegen der wohl verdiente Verweis zu ertheilen, u. ihm bei sonstiger Ahndung einzubinden, sich genau an selben u. die Mauthvorschriften über haupt zu halten, gegen die Mauthpflichtigen eines höflichen Benehmens sich zu befleißen, jeden Anlaß zu Streitigkeiten oder gar Thätlichkeiten sorgfältig zu meiden vielmehr dort, wo es Noth thut, zur Zeit den obrigk. Schutz u. Abhilfe nachzusuchen. Die Polizeywachmannschaft ist aber durch den Distr Actuar zu belehren, daß sie sich bey ihren Amtshandlungen jeder wörtlichen u. thätlichen Beleidigung der betroffenen Partheien sorgfältig zu enthalten, bei Arretirungen mit möglichster Schonung zu Werke zu gehen haben, u. daß sie dort, wo dieselbe ohne Gewalt nicht werkstellig gemacht werden kann, für den Grund derselben verantwortlich sei, ja zu gewärtigen habe, daß, würde dieselbe
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