Politische Ratsprotokolle 1842

den baaren Geldmitteln und Unterstüt zungsquellen pr 2819 fl 5 xr CMz auch unter die verunglückten Inwohner nach Maßgabe des Schadens und der bereits erhaltenen Hilfe in der Art zu vertheilen befunden, daß dieselben mit Rücksicht auf die im Protokolle vom 11. Juni 1842 geschehene Classification mit den entfallenden Perzenten pr 25 % in der 1. Claße u. pr 18 % in der 2. Claße zu betheilen sind. i. Im Allgemeinen ist bei Allen das Axiom festzuhalten, daß von dem Schaden jedes Einzelnen die bisherige Hülfe in Abzug zu bringen, und nach dem vorgezeichneten Schlüssel nur von dem Reste des proportionsmässig entfallende Entschädigung zu leisten sei. k. Unter die bei dieser Proportion in Abschlag zu bringende Hilfe ist aber der Aßekurranz Beitrag, dann das, was einzelne Geber mit bestimmt vorgezeichneten Widmungen gegeben haben, nicht einzurechnen, sondern ein u. anderes bei den Betroffenen so anzunehmen, als ob es nie gegeben worden wäre. l. Die Vertheilung selbst hat nach einem besonderen, nach Maßgabe dieser Grundsätze zu verfassenden Klassifikations- u. Zahlungsausweise zu geschehen. Franz P. Heyß kk. Kreiscoär Aloys Himmelreich Pfarrer Haydinger Maurer M. Rath Buberl Mag. Rath Bleyer M. Rath. Woisetschläger Oek. Rath Kaindl Oek. Rath Weinberger Sefretär Jos. Springer Bgr. Ausschuß Ig. Neckhaim Bgr. Ausschuß Rom. v. Jäger Bgr. Ausschuß Anton Heindl Bgr. Ausschuß

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