Regg̃sdekret dto. 2. Juny 1842 N. 12089. betreffend die Beschleunigung der Ausschreibung der vacanten Burgermeistersstelle allhier. Aufzubehalten u. wurde sub N. 3029 P. bei dem Ansuchen um Erwirkung der Bewilligung zur alternativen Ausschreibung den Burgermeisterstelle hierauf der geeignete Bedacht genommen gelesen Haydinger Knoll Sekretär Comissions-Protocoll dto. 24. Juny 1842. Betreffend die Vertheilung des von Sr. kk. Majestät aus Allerhöchst Ihrer Privatkaßa angewiesenen Brand-Unterstützungsbetrages per 5000 fl CMz. Gegenwärtige: Von Seite des k.k. Kreisamtes: Herr Franz de Paula Heiß, k.k. 1ter Kreiskoãire Von Seite der Hochw. Geistlichkeit: Hochw. Hr. Alois Himmelreich Vorstadtpfarrer Karl Aigner Kooperator Von Seite des Magistrats: Herr Mag. Rath Haydinger Maurer Buberl, beurl. Bleyer Oekon. Rath Woisetschläger Kaindl Sekretär Knoll Bürger-Ausschuß Neckheim Springer Roman Jäger v. Waldau N. 4410. P. S. k.k.. Majestät haben allergnädigst geruhet, den durch den Brand am 3. May d.J. verunglückten Bewohnern dieser Stadt einen unter die ärmere Klasse zu vertheilenden Unterstützungsbetrag von Fünftausend Gulden CMz W.W. aus Allerhöchst Ihrer Privatkaßa anzuweisen. Um dieser Betrag sogleich der Allerhöchsten Bestimmung entsprechend zuzuführen wird einhellig festgesetzt u. beschloßen: a. Dieser Betrag sey mit Rücksicht auf die bisher beobachteten u. festgesetzten Vertheilungsgrundsätze u. Klaßen auf alle Klassen auszutheilen, b. aus diesen Klassen aber nur die ärmsten u. jene auszuheben u. zu betheilen, welche durch den Brand besonders empfindlich gelitten haben. c. Die Betheilung selbst habe propositionsmäßig nach den erlittenen u. erhobenen Schaden zu geschehen. Demgemäß haben nachbenannte Verunglückte mit Rücksicht auf ihre erhobenen Schäden zu erhalten; u. zwar:
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