Politische Ratsprotokolle 1842

theilung möglich u. zuläßig macht, so sind nach dieser Rücksicht sämtliche verunglückte Hausbesitzer nach 2 Klaßen unterzutheilen. e. In die 1. Klaße sind jene zu stellen, welche zur Zeit einer ergiebigen Unterstützung am Dringendsten benöthiget sind; die 2. Klaße ist zwar dießmahl durchgängig gleich zu betheilen, jedoch dermaßen unterzutheilen, daß sie in 2 Abtheilungen getrennt u. in die letzte alle jene gestellt werden, welche einer Unterstützung mit Rücksicht auf Schaden oder Vermögen noch durch längere Zeit entbehren können. f. Bei einer künftigen Vertheilung ist dann diese Abtheilung in Berathung zu nehmen, ob sie nicht zeitweilig bei selber übergangen werden sollen. g. Der ersten Klasse sind bei der jetzt in Rede stehenden Betheilung 5 % des Schadens der ganzen 2. Klasse ohne Rücksicht auf die Untertheilung 2 1/2 % ihres Schadens dermahlen als Hülfe auszubezahlen. k. In die 1. Klaße werden gesetzt: Franz Molterer, Steyrdorf N. 43. Hager Wolfgg, 47. Bebeck 49. Haller 50. Schüttengruber 53. Stierhofer 55 u. 56. Betzleder 70. Pichler 71. Brückler 74. Kammerhofer 76. Mayr Thadd. 85. Schrader Mathias 86. Mitter Josef 89. Loidl Franz 90. Wegstek 91. Schmidhauser 94. Lanzendorfer 97. Großauer Math. 114. Kaindl Alois 120. Franz Schmid 127. Unzeitig Florian N. 4 bei den Steyr. Zobelberger 46. Schwingenschuß 66. Franz Leitner Metz 1 in Wieserfeld Berger Joh. 2. Schmidmayr 3. Baumgartner 4. Felix Doppler 18. Kath. Größwang 25. Greis Heindl 31. Schürer Haller 34. Höllinger 39. Riedler Elis. 45. Doppler Jos. 52. Krennmüller 61. Busch 71. Welzebach 78. Laimbichler 90. Krenn Wagner 94. Wurzer 103. In die 2. Klaße, der 1. Abtheilung werden gesetzt: Randbartinger 21 in Steyrdorf. Kröpfl 22. Riedrich Albert 32 Kemetmüller 35 Krenklmüller 37. Faßbender Franz 39. Zauner 42. Zauner 44. Gum 46.

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