Herr Mag. Rath Haydinger erstattet hierüber folgenden Vortrag: Die am 3. dieß ausgebrochene großen Feuersbrunst hat in den Ortschaften Steyrdorf, bei der Steyr u. Wieserfeld einen großen Theil der Bewohner ihrer Häuser, Kleidung, Wäsche, Einrichtungsstücke, Werkzeug, Waaren, Vorräthe entweder ganz oder zum Theile beraubt u. da sie ohne Obdach sind, genöthiget anderswo bei Bekannten oder andern gutmüthigen Menschen eine Unterkunft zu finden. Was die Inwohner in diesen verbrannten Häusern oder überhaupt jene betrifft die keine Häuser besitzen, so haben sie hiebei ebenfalls nebst Obdach entweder ihre ganze Habe oder aber einen Theil davon verloren die in Kleidungsstücken, Wäsche Einrichtungsstücken, Betten u. Werkzeug besteht, oder es sind solche die bloß ihre Kleidung Wäsche u. allenfalls einen Kasten oder Truhe einbüßten, wie die Dienstbothen, Gesellen u. dgl. Daß die erstere Klasse der Verunglückten nehmlich die abgebrannten Hausbesitzer am vorzüglichsten u. vor Allen zu berücksichtigen, sie mit Geldbetheilung auf eine ausgiebige Art zu unterstützen, ist nach diesem Brande, der gerade den unbemittelten Theil der Bevölkerung, wie in den Ortschaffen bei dem Steyr u. vorzüglich Wieserfeld, so wie auch zum Theil in Steyrdorf traf, u. sich somit von den beiden Feuersbrünsten in den Jahren 1824 u. 1833 wesentlich unterscheidet, war unverkennbar. Dieser muß somit vor Allen eine solche ausgiebige Unterstützung an Geld, Holz u. dgl. zugewendet werden, damit sie, sobald wie immer möglich, ihre eingeäscherten Häuser wieder aufbauen u. in den Stand gesetzt werden, ihre Gewerbe wieder betreiben zu können, um sich u. den ihrigen den nöthigen Unterhalt zu verschaffen; sind diese einmahl unter Dach gebracht, sind sie in den Stand gesetzt durch Anschaffung ihres Werkzeuges ihre Gewerbe wieder betreiben zu können, so finden auch die Inwohner wieder ein Obdach u. die Dienstbothen ihre Beschäftigung u. ihren Verdienst. Die Klaßen, nach welchen somit die Betheilungen einzuleiten wären, dürften sich nach dieser voraus-
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2