sondern einen angemeßenen Zeitraum erfordert, vor Allem auf Ausmittlung eines Fondes vorgedacht werden solle, der dem augenblicklichen höchst dringenden Bedarfe baarer Geldmittel vorschußweise u. ohne die Verunglückten mit Zinsen zu beschweren, genügen könne. Uiber diese Motion vereinigen sich in Erwägung, daß das Unglück sich um so gräßlicher darstelle weil es gerade das Herz der Stadt, nehmlich die gewerbtreibende Klaße getroffen habe, die Klaße welche zugleich die ärmere ist, u. durch lange vorhergegangene Stockung im Erwerbe ohnehin mit einer Schuldenlast bebürdet ist, ferner in Erwägung, daß diese sogar ihre Werkzeuge verloren u. die Unmöglichkeit zu arbeiten gegen sich hat, daß daher denselben um jeden Preiß u. mir der größten Schnelligkeit hilfreich unter die Arme gegriffen werden müße, soll der in 18 Jahren nun schon 3mahl so schwer heimgesuchten Stadt nicht der Todesstoß in ihrem gewerblichen Leben u. Wohlstande versetzt werden, in Erwägung, daß die Mehrheit der verunglückten Bewohner eines Obdaches entbehre, weil die Häuser zu Schutthaufen zusammengestürzt u. die noch stehenden demolirt werden müßen, in Erwägung daß daher dieselben zum größten Theile die volle Entschädigung aus den Brandaßeruranzkaßa zu erhalten haben werden, u. daß die aßecurirten Gebäude mit 57.700 fl R.W. in Anschlage dem Brandaßekuranzkataster inneliegen, endlich in Erwägung, daß 6413 fl 23 1/2 xr CMz als Vergütung der Kriegskontribution der französischen Invasionskosten vom Jahre 1809 noch baar in deposito liegen welche sogleich unter die Verunglückten in Form eines Vorschußes, welcher wieder aus den denselben zuerkannten Aßecuranzen ad deposito rebonificirt werden konnte, zu vertheilen geeignet wären, wodurch dem
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