hiesigen Bürgerspital nicht bewilliget werden könne. Dieser Meinung schließt sich auch Herr Magistr. Rath Buberl an. Dagegen ist Herr Mag. Rath Bleyer der Meinung, daß das Gesuch der Anna Brunlehner in Erwägung, daß die Ehegattin dem Domicil des Mannes folgt der Ehemann Ignatz Brunlehner, hier anseßig war u. noch gegenwärtig wohnhaft ist, zu bewilligen sey. Conclusum per Majora: Nach dem Antrage des Referenten. N. 2248. Protokolle mit Michael Petz u. Rosina Heellinger wegen dem ersterem angeschuldeter Satzübertrettung. Michael Petz ist die Satzübertrettung schuldig; dieser wegen mit 5 fl CMz zum hiesigen Armenfonde zu bestrafen. Hiernach ist das Erkenntniß auszufertigen; und außerdem der betreffenden Partei die gesetzl. Warnung vor weiterer Umgehung der Satzvorschrift zu geben. N. 2247. Protokolle mit Alois Hager u. Verena Steiner wegen dem Ersteren angeschuldeter Satzübertrettung. Alois Hager ist der Satzübertrettung etc. wie ad N. 2248. N. 2246. Protokolle mit Josef Hölblinger, Maria Steinmaßl u. Anna Aschl wegen Satzübertrettung des Erstern. Johann Hölblinger ist der Satzübertrettung etc. wie ad N. 2248. N. 2444. Protokolle mit Michael Starkl u. Katharina Ridminsky wegen Satzübertrettung des Ersteren. Michael Starkl ist der Satzübertrettung etc. wie ad N. 2248. N. 2243. Protokolle mit Sebastian Winklmayr u. Franziska Garstenauer wegen Satzübertrettung des Ersteren. Sebastian Winklmayr ist der Satzübertretung etc. wie ad N. 2248.
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