Politische Ratsprotokolle 1842

der geschehenen Berichtigung noch verbleibenden Restes ein weiterer angemeßener Termin verwilliget werden wolle. Dem Kaßaamte aber ist diese Anzeige u. die allegirten SchuldigkeitsRestanten-Verzeichnisse, ersterem in Abschrift mit dem zurückzustellen, daß ihm a. die verspätete Vorlage derselben verhoben, u. b. demselben aufgetragen wird im Termin von 14 Tagen stichhaltig aufzuklären, wie es komme, daß, nachdem der noch bestehende E. W. Steuerrückstand pro 1841 in 65 fl CMz u. nach Abzug der hievon seither abgeführten 29 fl CMz in 36 fl CMz besteht ein Restanten Verzeichniß von 42 fl CMz habe vorgelegt werden können? — woher diese Differenz wähne? u. aus welchem Fonde die Holzinger'sche E. W. St. vorschußweise bestritten wurde, worüber übrigens auch noch die urkundliche Nachweisung zu liefern seyn wird? Zugleich wird dem Kaßaamte die ungesäumte Beitreibung des noch bestehenden Rückstandes mittelst Anwendung der gesetzte Zwangsmittel strengstens eingebunden u. die Anzeige der hierwegen geschehenen Schritte im obigen Termine zuversichtlich gewärtiget. gelesen Haydinger M.R. Knoll Sekretär

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