zu erstattenden Berichte anzusehen hat. N. 1760. Franz Pfaffenberger Rechnungsführer der Exdominic. Kirche, zeigt an, daß 2. Obliõnen dieser Kirche in die Verlosung gefallen seyen. Die Dep. Koõn hat die für die Exdominicanerkirche hinterlegten 2 Aerar Oblionen N. 8924/1718 u. 9048/1367 a 5 % per 400 fl u. 200 fl an das Expedit zu erfolgen u. dieses dieselben samt Interesse- u. Kapitalsquittungen u. Consignation dem zu erstattenden Berichte anzuschließen. N. 1988. Magistrat Wien übermacht ad N. 1534 unter Comunicats-Rückschluß die Empfangsbestättigung respec. Vernehmung des Bürstenbindergesellens Joh. Friedr. Schmid. Da aus der Aussage des Joh. Friedr. Schmidt hervorgeht, daß er mit dem ihm behändigten Geldbetrage zufrieden, auch dem Thadd. Mayr in Betreff der Siegelerbrechung nichts zur Last zu legen sey, so ist in dieser Sache weiter keine Amtshandlung zu pflegen somit ad acta. N. 2013. Untersuchungsakt gegen Maria Zöbl, Hebamme, wegen des Polizei-Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre, dann des Polizei-Vergehens durch Uiberschreitung der Hebammeninstruktion nach §. 9. Conclusum per Unanimia: Maria Zöbl sey des Polizei-Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre, dann des Polizei-Vergehens durch Uiberschreitung der Hebammen-Instruktion nach §. 9 schuldig, und dieserwegen mit 2 fl CMz zum hiesigen Armenfonde zu bestrafen. Herr Magistr. Rath Bleyer bringt in Vortrag. N. 1993. Das Kaßaamt weiset ad N. 1568 die Abfuhr u. den noch bestehenden Rückstand der Erwerbsteuer aus. Ist unter Anschluß der beiden E. W. St. Kaßaquittungen u. des buchhalterisch adjustirten Rückstandsausweises, wovon eine Abschrift rückzubehalten, Bericht an das k. k. K. A. dahin zu erstatten, daß an dem bestehenden E. W. St. Rückstande pro 1841 per 65 fl CMz bereits 29 fl CMz abgeführt seyen, u. dieß zur Ausweisung
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