das Schulgeld zu entrichten sey, dieses ganz sicher auch über kurz oder lang in Hinsicht auf die Stadtschule verfügt werden wird, so kann das Gesuch um Errichtung eines zweiten Lehrzimmers in Ennsdorf, u. was die nothwendige Folge seyn würde, die Anstellung eines Gehülfen alldort nicht bewilliget werden. N. 354. K. A. Dekret v. 12. Jänner d.J. Z. 14749 wegen Berichtigung von Rechnungsersätzen. Hierüber sind: 1. der Jakob [?]'sche Vlaãfts Curator Dr. Albert Schellmann unter PönfallAndrohung von 10 fl zur Hereingabe seiner Vorstellung zum Behufe der Abschreibung, u. seine Aeußerung, wie die Ersätze geleistet werden wollen, welche diese Verlaãft betreffen, in 8 Tagen mittelst Dekret zu betreiben; 2. das Kaßaamt mittelst Dekret zur Aeußerung in 8 Tagen zu beauftragen, was es mit den Ersatzposten in die Stadtkassa von den Jahren 1836 u. 1837, jede per 5 fl 12 xr CMz für eine Bewandtniß habe. 3. in gleicher Tendenz der Herr Magistratsrath Bleyer über das Verhältniß der Ersatzpost per 53 fl 3 2/4 xr CMz aus der Taxrechnung pro 1834 anzugehen. Herr Magistr. Rath Buberl referirt. N. 1578. Protokoll mit Magdalena Zachhuber, Stadlmayrgutsbesitzerin, wegen angeschuldeten Polizei-Vergehens gegen die öffentl. Anstalten u. Vorkehrungen nach Analogie des §. 78. lit. 6. Conclusum per unanimia: Magdalena Zachhuber sey eines Polizei-Vergehens gegen die öffentl. Anstalten u. Verkehrungen nach Analogie des §. 78. II. Th. des Stfgb. schuldig, u. dieserwegen mit Einem Gulden CMz zum hiesigen Armenfonde zu bestrafen. gelesen Haydinger Knoll Sekretär
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