mehr hören will, so kann von dieser Verhandlung kein weiterer ämtl. Gebrauch gemacht werden u. sind die Akten in der Registratur aufzubewahren. N. 1619. P. k. a. Currende an sämtl. Distr. Koãte u. Dominien N. 3266 mit einem Abdruck des h. Hofkammerdekrets an sämtl. Länderstellen v. 15. Aug. 1820 N. 50693. J. über die Benehmungsweise bei Realisirung der Beamten-Cautionen behufs der Einbringung von Ersätzen. Parien zu vertheilen. N. 1646. Armeninstitutsrechnungsführung Steyr legt über das zurückgezahlte Josef Hübl'sche Kapital per 150 fl 56 2/5 xr CMz die Quittung zur ämtl. Fertigung vor. Die Quittung auszufertigen und hinauszugeben; übrigens die geeignete Einleitung zur Anlegung zu treffen. Herr Magistrats-Rath Maurer referirt: N. 4711 P. v.J. 1841. Der Schullehrer Benedikt in Ennsdorf überreicht ad N. 3177 das Verzeichniß seiner Schüler. Hierüber, dann über die Exhibiten N. 4254, 4316, 4591, 4593, v. 1841 u. N. v. 1842 das Gesuch des Bernh. Benedikt sub N. 3777 um Herstellung eines zweiten Lehrzimmers in der Schule in Ennsdorf mit folgendem zu erledigen: Da sich aus dem vom Bittsteller vorgelegten Schülerverzeichniße u. den weiters geflogenen Erhebungen ergibt, daß noch immer eine Anzahl Kindern aus den Ortschaften Stadt u. Steyrdorf die Schule in Ennsdorf besuchen, wogegen in der Stadtschule, dann in der Schule in Aichet noch ein Platz für viele Kinder leer ist, dieses noch mehr bei der k.k. Normal-Haupt- u. Mädchenschule der Fall ist, ferner kein Grund vorhanden ist warum die Kinder aus der Stadt u. Vorstadt unter Paßirung der Brücken u. der frequenten hie u. da verengten Straße in die Schule Ennsdorf gehen sollen, endlich über Einschreiten der Distr. Schulen-Aufsicht bereits aufgetragen ist, daß diejenigen Kinder aus der Vorstadt, welche nun die Schule in Ennsdorf besuchen vom 1. k. M. an entweder in die Schule in Aichet zu schicken, oder auch dem dortigen Lehrer
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2