Politische Ratsprotokolle 1842

Herr Maatstath Maurer referirt: 8730. Schreiben des k.k. G. W. Unterinspectorates Bez. II. Steyr um Vernehmung des k.k. Hrn. Kreis-Chyrurgen Mag. Arming wegen einer von ihm begangenen Gefälls-Uebertrettung durch Stempel Gebrechen seines Gesuches um Verleihung der Primar-Chirurgen Stelle in Wien. Da rücksichtlich der Gefällsübertrettungen, deren der k.k. Kreis Chir. Mag. Arming, sowie Alois Schwiegenschuß beinzichtiget sind, die Bedingungen des § 539 des Strafgesetzes über Gefällsübertrettungen nicht eintretten unter welchen allein die Beamten u. Angestellten, welche eine Person oder Sache unter Umständen, welche Anzeigungen einer Gefälls-Uebertrettung erkennen lassen, ergriffen haben berechtiget sind, die nächste politische Obrigkeit um die im § 539 näher bezeichnete vorläufige Erhebung anzugehen, indem sich weder die der Gef. Uebertrettung bezichtigten Personen, noch die eine solche erkennen laßenden ergriffenen Sachen eine österreichische Meile von einem zur Erhebung des Thatbestandes berufenen Amte entfernt sind; so hat es nicht nur von dem Bescheide ad Num 8690/1247 sein Abkommen sondern ist auch ohne weitere Amtshandlung der ämtliche Befund ad Num. 8730/1263 mittelst Note an das k.k. Gefällen Wach Unterinspectorat Steyr zurückzusenden. Herr Maãt Rath Buberl referirt. 8568 et 222 u. 223. Protokolle mit Alois Grinzfellner, Fleischhauer im Aichet N. 66. u. Johan Müller über Anzeige des Polizey Amtes dto. 9. December v.J. Z. 8568 wegen Satzes-Uebertrettungen. Nachdem der Alois Grinzfellner selbst eingestanden hat, daß er dem Johann Müller das ℔ Rindfleisch immer um 15 xr W.W., das halbe ℔ aber sogar um 8 xr W.W.

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