dieser Eingabe zum Wissen u Benehmen unter Vorhalt in Kenntniß zu setzen. 1389. Protokoll mit Gottlieb Maderleithner um Betheilung aus dem Armenfonde. Wird dem Bittsteller dringlichkeitshalber ein Armenbeitrag von täglichen 4 xr W.W. beim Armenfonde angewiesen. 1390. Derselbe um Bestreitung der Medicamentenkosten aus dem Armenfonde. Bewilligt u. wird der unentgeldliche Genuß der Medicamente auf Rechnung des Armenfondes in der betreffenden Apotheke angewiesen. Herr Rath Maurer referirt. 1497. Protokoll mit Johann Gärtner über die Publication des Straferkenntnißes dto. 5. d.M. Z. 1099 P. Sammt den Untersuchungsakten u. 7 anderen derlei Akten über frühere Übertrettungen des Recurrenten an das k.k. Kreisamt mit Bericht einzubegleiten u. um Abweisung des Recurrenten zu bitten. 1431. Josef Lampl überreicht die Erläuterungen über die Rückstände gegen die Milde Versorgungsfondsrechnung pro 1840. Ist diesen Erläuterungen folgendes beizusetzen: ad §. 1. Sobald es wegen den außerordentlich überhäuften Geschäften nur immer möglich sein wird, wird die Verhandlung wegen des Dirndorfer Zehents fortgesetzt werden. ad §. 7. Laut der Instruction für den M. V. Fondsverwalter dto. 1. März 1830, welche mittelst Kreisamtsdekret dto. 6. Jänner 1830 Z. 13203 genehmiget worden, kann der Verwalter über eine Ausgabe bis 10 fl, der Magistrat bis 50 fl, u. das k.k. Kreisamt bis 100 fl verfügen, ohne erst eine höhern Genehmigung einzuhohlen. ad. §. 8. Das Inventarium wird der Rechnung pro 1841
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