Politische Ratsprotokolle 1842

Landesstelle sanctionirten Instruction bekannt gegebenen Pflichten genau u. pünktlich erfüllen, die Ihnen anvertrauten Gelder für welche Sie sowohl mit der von Ihnen geleisteten Caution, als auch mit Ihrem übrigen Vermögen zu haften haben, gehörig verwahren, genau verrechnen, eine Vermischung oder Vermengung derselben weder selbst veranlaßen, noch zugeben, vielmehr dieselben, u. die landesfürstlichen Steuergelder insbesondere abgesondert verwahren, u. ihrer gesetzlichen Bestimmung zuführen, daß Sie sich stets eines ordentlichen, fleißigen u. nüchternen Betragens befleißen; Ihren Vorgesetzten pünktlichen Gehorsam leisten, die schuldige Achtung bezeugen, von den Ihnen bekannt werdenden Amtsgeheimnißen Niemanden etwas außagen, in Allem das strengste Stillschweigen beobachten, sich des Schreibens der Quittungen u. der Behebung der Gelder für Private, des Handels mit Staatspapieren, Wechseln, Gold- oder Silbermünzen, es sei auf eigene Rechnung oder in Commission für Andere, u. alles diesfälligen Negozierens sorgfältig enthalten, kurz überhaupt, so handeln sollen u. werden, wie es Ihnen Ihre Instruction u. die Gesetze vorschreiben, u. Sie es sich vor der Welt, Ihrem Gewissen u. Gott zu verantworten getrauen. Endlich werden Sie auch noch schwören, daß Sie mit keiner geheimen Gesellschaft weder im Inn- noch im Auslande in Verbindung stehen, daß Sie, wenn es der Fall wäre, selber sogleich entsagen u. sich auch in Zukunft in keine solche

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