den Bemerkung nicht entwinden konnte, daß in der Amtsführung des seligen Kaßiers Mayr allseitig hohe Ordnung, Fleiß u. Genauigkeit sich bemerkbar gemacht habe, u. daher dieselbe eine mustenhafte zu nennen sey. Daß solche unermüdliche Thätigkeit zumahlen sie mit besonderer Geistesanstrengung die ein Rechnungsgeschäft an u. für sich bedingt u. mit anhaltendem Sitzen verbunden war auf die körperl. Gesundheit nicht wohlthätig einwirken könne, begreife auch ein Laye im Gebiethe der Medizin. Solche Thätigkeit solle aber auch nicht unbelohnt bleiben, besonders wenn dadurch ein Sporn zum Nutzen des öffentlichen Dienstes für den Fleiß der übrigen Beamten wie hier, gewonnen werden kann, u. wenn davon das Wohl u. Wehe einer ganzen Familie abhängig ist. Den Kaßier Mayr hat Beweis des auf seinen Tod aufgenommenen Vlaãftsinventars nur eine reine Vlaãft von 43 fl 4 5/8 xr CMz hinterlaßen. Gattin u. Kinder sind also von fremder Wohlthätigkeit abhängig weil ihnen selbst die Mittel des Unterhalts fehlen. Der Kinder sind aber 4, deren ältestes 8 das jüngste 3 Jahre alt ist, sie sollen sämtlich erzogen werden, u. Referent könne sich nur in der Erwägung, daß die Erziehung der künftigen Bürger bildet u. das was darauf gewendet wird dem Staate selbst wieder frommt, unmöglich bestimmen, dieser Familie eines um das städtische Comunwesen so verdienten Beamten durch einen dem vorliegenden, selbst von der öffentlichen Meinung unterstützten Gesuche entgegenstreitenden Antrag die Mittel hiezu, u. zu einem ohnehin kärglichen Unterhalte mittelst Ausbeutung eines für sich unglücklichen Zufalls u. gestützt auf das strenge Recht abzuschneiden. Vielmehr trage Herr Referent darauf an: Es sey das vorliegende Gesuch der Kaßierswitwe, Theresia Mayr um gnädige Nachsicht der ihrer normalmäßigen Pensionirung entgegenstehenden Hindernißes einer Seite ihres verstorbenen Mannes nicht vollständig erstreckten 10-jährigen Dienstzeit vorwortlich höheren Orts einzubegleiten u. zu dem Ende unter Anschluß eines Rathsprotokollsextractes der Bericht an das k.k. Kreisamt zu erstatten. Sämtliche Hrn. Magistratsräthe so wie die Hrn. Oekonomie-Räthe u. der versammelte Bürgerausschuß schließen sich dem Antrage des Hrn. Referenten Mag. Rath Bleyer an, daher Conclusum per Unanimia: Das vorliegende Gesuch der Kaßiers-
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