Arbeiten derjenige Betrag, welcher auf die Ausbeßerung der KirchenStiegen beantragt ist, aus dem Vermögen der Vorstadtpfarrkirche hergegeben werden soll, u. es dürfte kein Bedenken getragen werden, daß diese Kirche im Stande sey, die Zahlung zu leisten, da bis zur Zeit wo die Zahlung zu leisten seyn wird, der baare Kaßarest sich wieder gesteigert haben wird; übrigens besitzt diese Kirche un[?]rirte Kapitalien mit welchen im äußersten Nothfalle ausgeholfen werden könnte. Hingegen ist, seitdem die Stadtkaße durch Herabsetzung der Veränderungsgefälle in eine Lage gesetzt worden ist, daß man ernstlich darauf bedacht seyn muß, dieselbe möglichst zu schonen, damit sie im Stande sey, die sie wirklich treffenden nothwendigen Auslagen bestreiten zu können; zudem dürfte anzunehmen seyn, daß die Kosten dieser Straßenzurücksetzung nicht deßhalb dem hiesigen Gemeinde Vermögen allein aufgebürdet werden sollen, weil in die Stadtkaßa die Pflasteru. Brückenmauth einfließt, denn der gestellte Antrag geht nicht auf die Herhaltung der Burgfriedsstraßen, Wege, Stege u. Brücken, sondern auf die Erleichterung der Paßage u. Verschönerung zu Gunsten nicht nur der Bewohner der Stadt, sondern der sämtlichen Pfarrbezirksholden u. es dürfte daher §. 10 N. 5. lit. d, dann §. 15 der Concurrenz Instruction dahin Anwendung haben, daß die wegen dieser Mauer erlaufenden Kosten von der gesammten hiesigen Pfarrkonkurrenz zu bestreiten seyn. Ich mache demnach nunmehr folgenden Antrag. Es sey mittelst Bericht die Bitte zu stellen, es wolle hohen Orts bewilliget werden, das die Straßenmauer längst des Spitalberges samt Stiegen nach dem vom k.k. Herr Kreisingenieur geänderten Plane zurückgesetzt werde und daß der auf die Verbeßerung der Stiegen beanschlagte Betrag aus dem Vorstandtpfarrkirchenvermögen der übrige Betrag aber aus der
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