kosten nicht die Stadtkaßa allein treffen sollen u. zwar aus folgenden Gründen: 1. weil diese Kaße nach Herabsetzung der städtischen Veränderungsgebühren nicht mehr so reichlich dotirt ist, daß man ihr auch derlei Auslagen aufbürden könnte; 2. weil kein Grund vorhanden ist, von ihr diese Ausgabe zu fordern z. B. deßhalb weil die Pflasteru. Brückenmauth in dieselbe einfließt, denn diese theilweise Gebäude-Abbrechung u. Erweiterung der Paßage kann nicht als Herhaltung des Pflasters der Fahrtwege, Stege u. Brücken, sondern muß als ein Mittel zur Beförderung der bequemmeren Paßage u. der Verschönerung, dann der Reinigung der Gasße angesehen werden; 3. weil nach §. 10 der ConcurrenzInstruktion 5 Punkt lit. d. die Kosten auf Gemeindengaßen, öffentl. Plätze, Brunnen, Kanäle, Beleuchtung etc. die Pfarrkonkurrenz zu bestreiten hat; Da endlich diese Thorerweiterung nicht bloß zu Gunsten der Bewohner der Stadt, sondern allen Pfarrbezirksholden geschieht, so habe nach §. 17 dieser Instruktion die Repartition dieser Kosten auf die ganze hiesige Pfarrkonkurrenz zu geschehen. Referentens Antrag geht daher dahin: es sey sich mittelst Bericht an das Wohllöbl. k.k. Kreisamt dahin zu verwenden, daß die Erweiterung des sogenannten Gleinkerthores nach dem Plane, u. zwar auf Kosten der gesamten hiesigen Pfarrkonkurrenz bewilliget werden wolle. In Betreff der Erweiterung des sogenannten Marschner- oder Brittinger-Thores sich bereits auf die k.ä. Verordnung v.. 28. Febr. d.J. Z. 2141. Die geeignete Erhebung angeordnet. Herr Magistratsrath Buberl ist mit der Meinung des Hrn. Referenten vollkommen einverstanden. Dieser Meinung schließt sich auch der Herr Oekonomie Rath Kaindl dahin an, daß die Auslagen auf Erweiterung des Gleinkerthors per 106 fl CMz in das ConcurrenzPräliminare pro 1843 aufgenommen werden sollen. Dagegen stimmen der Herr OekonomieRath Woisetschläger, dann die Hrn. Bürgerausschüße Neckheim, Heindl, Roman
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