wärtige Landgerichtsdiener Katzenbeißer vorzunehmen ist, u. ist das Resultat derselben u. die geschehene Beeidigung dem k.k. Kreisamte nachträglich anzuzeigen. Die Gesuche der übrigen Competenten sind auf die bereits erfolgte Dienstvergebung zu weisen, u. zurück zu stellen.“ Der votirende Herr Mag. Rath Buberl, die Hrn. OekonomieRäthe Woisetschlaeger, Kaindl u. Neckhaim, endlich die erschienenen H. Bürgerausschüße Springer, v. Jaeger, u. Lechner, schließen sich dem Antrage des Hrn. Referenten an, daher Conclusum per unanimia: die erledigte Landgerichts Dienersgehülfen Stelle samt den anklebenden systemmäßigen Bezügen ist dem Anton Barton zu verleihen, er hiernach zu decretiren unter Rückschluß seiner GesuchsBeilagen u. Anschluß der vorgeschriebenen Instruktion, u. anzuweisen, seinen Dienstantritt zu beschleunigen, übrigens er noch vor der Beeidigung, weßwegen er sich bei dem Praesidio dieser Stelle zu melden hat, der Prüfung zu unterziehen, wobei auch der gegenwärtige Landgerichtsdiener Katzenbeißer vorzunehmen ist, u. ist das Resultat derselben u. die geschehene Beeidigung dem k.k. Kreisamte nachträglich anzuzeigen. Die Gesuche der übrigen Competenten sind auf die bereits erfolgte Dienstvergebung zu weisen, u. zurückzustellen. Herr Oekonomie Rath Kaindl referirt praesentibus omnibus inscriptis. N. 9174 P. Konto des Josef Ratzinger über abgelieferte Ziegel per 12 fl CMz. N. 9175 Konto des Ig. Schickhofer über gemachte Binderarbeit per 7 fl 23 xr CMz. Dem Bauverwalter zur Zahlung angewiesen. N. 9176 Konto desselben über Binderarbeit per 14 fl 54 xr CMz. N. 9177 Konto des Mich. Samsegger über Schloßerarbeiten per 21 fl 28 xr CMz.
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