Ökonomische Ratsprotokolle 1842

so hat der Maãt im Jahre 1839 das der Stadt Steyr eigentthümliche damalige alte Schulhausgebäude in Aichet Consc. No. 104 mittelst Tauschvertrages an die Anna Ernst ins Eigenthum abgetreten, und zwar ohne besonderes Entgeld, sondern bloß gegen dem, daß die genannte Anna Ernst ihr Haus No. 21 in Aichet sammt Gartengrunde, von welchem der H. Ref. ganz richtig bemerkte eine schlechte kleinen Hütte mit eben so schlechten Gartengrunde der gesetzlich berufenen Schulkonkurrenz eigenthümlich überließ; damit nach Abbrechung dieses eingetauschten Gebäudes die zum Baue des neuen Schulhauses erforderliche Area gewonnen werden konnte. Diese für die baupflichtige Schulkoncurrenz nothwendige Grundeinlösung konnte sonach mit Recht nicht der nur mit koncurrenzpflichtigen Stadt Steyr allein, sondern ihr nur im Verhältnisse mit den übrigen Concurrenten auferlegt werden, und es ist dadurch der Stadt ob dieser alleinigen Leistung aus ihren eigenen Mitteln zu einem gemeinsamen Zwecke, für welchen Mehrere verpflichtet sind, ohne angemessene Vergütung von Seite der Letzteren ein offenbares Anrecht zugegangen. Hr. M. R. Bleyer ist demnach der Meinung, es sei in dem hier berathenen Berichte auch der Antrag dahin zu stellen, daß nach Maß der von der Stadt Steyr je nach dem Werthe der überlassenen u. eingetauschten EigenthumsObjecte ohne besondere Verpflichtung zu Gunsten der ganzen baupflichtigen Schulkoncurrenz allein getragenen Auslagen die Antheile der übrigen Mitkoncurrenzpflichtigen hieran nachträglich ausgemittelt, u. derselben als eine indebite Leistung zurück vergütet werden. Die übrigen 2 Votanten sind mit dem H. Referenten einverstanden. Daher: Conclusum per unanimia u. resp. per majora Es sei unter Anschluß eines Rathsprotokolls-Extraktes der von dem H. Referenten

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