Ökonomische Ratsprotokolle 1842

in Betreff des städtischen Vermögens in Frage kommen, auch keiner besonderen Regierungsbewilligung oder einer dießfälligen Einschreitung, sondern es wäre nach dem Gesagten das geeignete Dekret an den Josef Prandstetter sogleich zu erlassen, u. das Polizeiamt nachdrücklich anzuweisen, den Vollzug genauest zu überwachen, und im Übertretungsfalle ungesäumt die Anzeige zu machen. Herr Oek. Rath Woisetschläger ist mit dem Antrage des H. M.R. Bleyer einverstanden. H. Oek. Rath Kaindl errinnert, er sehe allerdings die Nothwendigkeit eine Sperrung für den Prandstetter zum Behufe seines jährl. Holzschwemmens ein, müsse jedoch demungeachtet dem Antrage und der Ansicht des H. M. R. Bleyer sich um so mehr anschließen, als Prantstetter seinen Zweck auch mittelst einer Vorsperre u. somit ohne Gefahr für die Brücke realisieren kann, endlich auch durch die bisherige Ansperrung die Gefahr für die Wehrgrabenberechtigten nicht verkannt werden kann. H Oek. Rath Neckheim und die H. H. BürgerAusschüße sind gleichfalls mit der Ansicht des H. Oek. Rathes Kaindl u. resp. dem Voto des H. M. R. Bleyer einverstanden daher in Conformität dessen Conclusum per majora ganz nach dem Antrage des H. Maatsrathes Bleyer.

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