Ökonomische Ratsprotokolle 1842

nicht mehr der Mühe werth, die Streubäume wieder in Ordnung und die Überlegspfosten wieder anbringen zu lassen. Durch diese Sperre wird übrigens die Brücke durch Klampfenund sonstigen Hacken-Einschlagung beschädigt, und durch den Andrang der Masse Plochholzes gerüttelt; hauptsächlich aber kommt zu bemerken, daß in dem Falle, wenn gerade während der Schwemmzeit ein bedeutendes Hochwasser entsteht, zu befürchten ist, daß diese Brücke ganz weggerießen werde. Während dem nun Prantstetter dieses städt. Eigenthum auf solche Art unentgeldlich benützt, während dem er dafür, daß Bewohner dieses Bezirkes seine Brücke in Voglsang passiren, eine jährl. Zahlung von 10 fl E.Sch. aus der Stadtkassa anspricht u. empfängt, bezahlt er jährl. dafür, daß ihm nur eine Art Holzableitung gegen die Plautzenhofwehre hin an den sogenannten der Wehrgrabengesellschaft gehörigen Schupfen anzubringen gestattet wird, an dise Gesellschaft 12 fl CMz u. darüber. Ich sehe daher diesen Bürger vor den übrigen in dieser Hinsicht zu seinem Privatvortheile für bevorzugt an, u. bin der Meinung, daß er entw. für die Abnützung u. Gefährdung dieser Brücke jährl., wenn er Holz flötzt, wenigstens 15 fl CMz zur Stadtkasse entrichte, oder sich künftiglich so brechen, daß er an die fragliche Brücke nicht mehr anzusperren brauche. Da jedoch der

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2