erstgebettenen alter Streubäume nur darum, um der so nützlichen Comune einen Beweis der Anerkennung ihrer Thätigkeit zu geben. N. 8351 P. Rggsdekret Z. 25794, u. K.A. Signatur Z. 12432 mit Genehmigung des Brennholzbedarfes pro 1843. Aufzubewahren, u. dem Kaßaamte eine Abschrift mit der Weisung zu ertheilen, daß pro 1842 nur 40 Klftr. harte 30 zoll. buchene Scheiter a 6 fl 12 xr CMz. 34 do. weiche 18 zöllige do. à 3 fl CMz 7 Klft. do. 30 zöllige zu Deputaten weiche Brennscheiter à 5 fl 12 xr CMz bewilliget seyen, wo sich bei Auszahlung genau darnach zu benehmen ist. Dem Bauverwalter ist durch Abschrift dieses h. Dekretes aufzutragen, daß derselbe die vom Mathias Reder zu überliefern übernommenen 45 Klafter harten 30 zöll. Brennscheitern nur 40 Klftr. solcher Scheiter in bedungener Länge u. trockener Beschaffenheit à 6 fl 12 xr CMz die Klafter abliefern dürfe, u. dazu 34 Klfter 18 z. weiche Scheiter à 3 fl ins Rathhaus bringe. Die weiteren 7 Klfter 30 zöll. weichen Brennscheiter als Deputatholz sind sogleich in die bestimmten Plätze abzuliefern. Weiters hat der Bauverwalter die aus dem im Ochsenholz geschlagenen Holze u. von den Wipfeln gewonnenen 10 Klafter weichen 18 zöll. Brennscheiter auch in das Rathhaus bringen zu laßen, um für den Winter pro 1842/43 in Verwendung gebracht zu werden. Die als Vorrath angegebenen 24 Klafter 18 z. Brennhölzer aus dem Brückenholze gewonnen, dürfen wegen ihrer morschen Beschaffenheit statt 12 Klafter 18 z. weiche gute Scheiter auch für den Winter 1842/43 zur Beheitzung der Kanzeleien im Verbrauch genommen werden. Auf keine Weise gestattet der Maat. ohne schriftlichen Auftrag eine größere Abfuhr von besagten Hölzern, da die h. Rgg. hiezu keine Ermächtigung giebt. N. 8391 Kreisamts Signatur Z. 12468 mit Genehmigung des Lizit. Aktes über die Beistellung des Kerzenbedarfes pro 1843. Aufzubewahren, dem Kaßaamte zum Wissen u. Benehmen in Abschrift mitzutheilen; das Expedit wird zur Empfangsnahme von 156 ℔ gegoßenen Unschlittkerzen ermächtiget, u. hat seiner Zeit den Conto vorzulegen.
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