Ökonomische Ratsprotokolle 1842

daß er folglich mit Rücksicht auf die k.ä. Intimation dto 16/18 Dez. 1829 N. 13202, wornach hohe Regirung seine in diesem Jahre statt gefundene Resignation ihm als keine Unterbrechung seiner Dienstzeit anzurechnen geruhte, durch 21 Jahre 10 Monate u. 18 Tage dem Maāte in vorbenannten Eigenschaften ununterbrochen u. entsprechend gedient habe, daß er als Registrant folglich mit einen Gehaltsbezug von 350 fl CMz im 59-zigsten Lebensjahre geheirathet, seit dieser Zeit mit seiner Frau in unzertrennter Gemeinschaft gelebt, u. ganz u. gar kein Vermögen hinterlassen habe. Daß die Witwe kein solches besitze, vielmehr, das ihrige während stehender Ehe zugesetzt habe, ist notorisch, wenn auch hierüber kein Zeugniß vorläge. Nachdem die gesetzlichen Criterien vorhanden sind, gebührt der Witwe vom 18. April an als dem Todestage ihres Gatten, das Drittel seines letzten Gehaltes pr 350 fl CMz mit Jahrh 116 fl 40 xr CMz als Pension, welche nach dem letzten Kassa-Abschluße in dem städtischen Commun-Vermögen ihre Bedeckung findet, demnach macht Referent Hr. M. Rathl Bleyer den Antrag: Es sei das vorliegende Gesuch der Registranten Witwe A. M. Massatsch unter Anschluß eines Raths-Protokolls Extractes u. des letzten Kassaabschlußes vorwortlich mit Bericht an das kk. Kreisamt zu überreichen u. um Erwirkung der h. Regierungs-Verwilligung zur Auszahlung ihre normalmäßigen Pension jährl. 116 fl 40 xr CMz vom 18. April d.J. als

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2