Ökonomische Ratsprotokolle 1842

sie tägl. nach Mittagse keine Perceptionen u. Auszahlungen vorzunehmen, sondern die Kassa gesperrt zu halten, u. diese Stunden dem Rechnungs-Arbeiten zu widmen. Zur Verständigung der Partheien ist die dießfällige Ausschrift an der Thüre des Kassaamtes auszuhängen. Hiervon sind die gegenwärtigen Kassabeamten der Kanzellist Bindlehner, u. der Rechnungs-Revident, so weit es Jeden betrifft rathschlägig, der Bauamtsverwalter aber wegen Überschrift der Kassadekeln mit Öhlfarbe durch Vorhalt zu verständigen. 6393. P. Anna M. Massatsch, Registrantens-Witwe um Verwendung zur Erlangung der normalmäßigen Pension. Hr. Ref. Bleyer erstattet wörtl. folgenden Vortrag: Nach dem Pensionsnormale vom 31. März 1781u. den nachgefolgten AdditionalVerordnungen sind die Witwen jener städtischen Beamten, pensionsfähig, welche definitiv angestellt gewesen, durch 10 Jahre ununterbrochen u. gut gedient haben; zur Zeit ihrer Verehlichung 300 fl Besoldung bezogen, nicht über 60 Jahre alt wären, u. kinderlos gestorben sind; endlich kein normalmäßig in die Pension einzurechnendes Vermögen hinterlassen haben. Solche Witwen sind wenn sie auch selbst eigen kein solches Vermögen besitzen, u. wenn das Gemeindevermögen hinreicht, mit einem Drittel der letzten Besoldung ihres verst. Gatten zu pensioniren. Wird nun das vorliegende Gesuch nach diesen Normen der Prüfung unterzogen, so ergibt sich, daß Massatsch am 1. Juni 820 als Kanzellist bei diesem Maate angestellt worden, u. am 18. April d.J. als Regitrant gestorben sei,

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