den übrigen Amtsobliegenheiten nothwendig u. thunlich, sondern es lediglich dem Mangel an Fähigkeit oder an Willen zuzuschreiben ist, daß diese Rechnungen nach Umfluß eines halben Jahres noch nicht gelegt, u. die geforderten Aufklärungen noch nicht gegeben sind. Ebenso wenig vermag man abzusehen wie hierdurch die Vorschreibung der currenten Rechnungen beirrt werden, nachdem die Empfangs- u. Ausgabsrubriken mit wenigen Abweichungen die vorgesehen werden können, alljährlich diselben sind, u. nächsten ein Aufschieben derselben nur zu Unrichtigkeiten, Stockungen u. TerminsÜberschreitungen Anlaß gibt. Die dießfälle Entschuldigung des Kassabeamten ist vielmehr eine Beschönigung, die Seite des Controllons Brazda um so strafbarer ist, als es in seiner Pflicht gelegen wäre, durch Legung der ihm obliegenden ProvisorRechnung diese angebliche Hemmung zu beseitigen. Darum muß auch auf die Confection der laufenden Rechnungen bestanden werden, u. es wird in dieser Beziehung, insbesondere der Rechnungs-Revident zur Nachsicht u. Anzeige des Fortschritts im Termine von 2 Wochen beauftragt, so wie für die Überwachung der Kassabeamten u. Anzeige jedes allfällig entdeckten Gebrechens persönlich verantwortlich gemacht. Um jedoch den Kassabeamten die erforderliche Ruhe bei ihren Arbeiten zu verschaffen so haben
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