wo man sie haben kann, hohle ich mir lieber einen vollkommen gesunden Mann, statt eines mit einem körperl. Fehler schon behafteten, weil ich so weniger Gefahr laufe, ihn durch den Dienst abgerieben, u. vor der Zeit der Stadtkasse zur Abfertigung oder Pensionirung überbunden zu sehen. Aus allen diesen Gründen u. weil mir meines Theils wenigstens zwei Augen lieber sind als eines, u. beim Geschäfte der Meister lieber als der Lehrling, opfere ich wiewohl mit schwerem Herzen dem Dienste die Person des Leithner, so fordert es mein Gewissen, meine Überzeugung mein Eid u. meine Dienstpflicht. Es bleiben mir hiernach nur die beiden Competenten Adam u. Schiefermaier, beide nach meinen eigenen Überzeugung gute Schreiber u. geschickte Rechner, beide meines Wissens u. nach dem Zeugniße des ihnen vorgesetzten Expeditors fleißig und von guter Aufführung. So sagen es auch alle ihre beigebrachten Zeugniße diese beiden Compet. haben also alle Criterien des vorne angezogenen h. Regsdek. vom 28. Mai 1825 für sich, jedoch entscheidet die längere Dienstzeit überhaupt u. bei diesem Maate. insbesondere u. die in Folge desselben u. der mir zeitigen Verwendung sich angeeignete mehrere Routine nach dem Hofdek. vom 3 Aug. 1798 Z. 425 der [?] unter ihnen zum Vortheile des Anton Adam, daher mein Antrag: „Es sei die erledigte
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