Ökonomische Ratsprotokolle 1842

geben, daher antragen: „Es sei die durch GradualVorrükung in Erledigung gekommene letzte Kanzellistenstelle mit dem Gehalte jährl. 250 fl CMz dem bisherigen KanzleiAkzessisten Johann Zeilmayr zu verleihen, daher auch ihn das Anstellungsdekret zu erlassen, u. ihm den 1. K. M. zur Beeidigung zu bestimmen, deren Vollzug der Herr Sekretär Weinberger wegen Veranlassung des Weiteren anher anzuzeigen hat.“ Mit diesem Antrage sind die übrigen Herren Votanten ganz einverstanden, daher Conclusum per unanimia die Verleihung der letzten Kanzellisten stelle an den Johann Zeilmayr. Durch die nun geschehene Ernennung des Zeilmayr zum Kanzellisten ist die Accessistenstelle mit dem Gehalte jährl. 150 fl CMz zu besetzen. Hierum bewerben sich die drei KanzleiPrakt. Leitner, Adam u. Schiefermair. Nach meinem unverbrüchlichen Grundsatze bei Dienstverleihungen nicht auf die Person sondern das Beste des Dienstes zu sehen, auf Basis meiner eigenen Überzeugung u. des H. Reg. Dekretes vom 28. Mai 1825 Z. 6476; welches vorschreibt, daß die Maate. die Dienstplätze minderer Kathegorie deren Besetzung ihnen eingeräumt ist immer nur an geschikte, fleißige u. moralische Individuen verleihen sollen, muß ich den Praktik. Leitner trotz seines wirklich großen Fleißes u. seines untadelhaften

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