Ökonomische Ratsprotokolle 1842

Bürger gesucht werden sollte, ist nicht zu denken, weil er feucht nur ? Klfter ? Schuhe im Quadratmaße groß ist, u. nebstbei auf die gegen denselben heraus bestehenden Fenster des Bittstellers dahin Rücksicht zu nehmen ist, daß sie nicht vermacht werden. Wenn er nun dem Bittsteller zum Vortheile u. Vergrößerung seines Gebäudes dient, wenn es nicht anginge die Stadtmauer auf Kosten der Stadtkaße längst dieses Höfels abzutragen, weil wieder ein unschicklicher Winkel gegen den öffentlichen Platz herbeigeführt würde, wenn endlich der Bittsteller die Kosten der ordentlichen Herstellung u. Herhaltung dieses Stückes der Stadtmauer übernimmt u. die Stadtkasse von derselben erhebt u. deßhalb bei der diesfalls abgehaltenen Augenscheins-Koõn eingerathen wurde, so trage Referent auf folgenden Beschluß an. Es sey sich unter Vorlage dieses Gesuches u. des Bauplanes mit der Bitte um Ertheilung der Baubewilligung, u. zwar in Hinsicht auf das H. Regg̃sdekret v. 11. Mai d.J. Z. 12967 laut welchem dem Magistrate sogar erlaubt worden ist Anträge zur Unterstützung der Dürftigsten durch Brand Verunglückten mit Geld aus der hiesigen Stadtkassa zu stellen, um unaufgehaltene Bewilligung dann mittelst besonderen Berichtes unter Anschluß des zweiten Augenscheins-Koõnsprotokolls u. Situationsplanes, endlich des KaufkontraktsEntwurfes u. eines Rathsprotokolls-Extractes um die Bewilligung zur käuflichen Uiberlaßung des fraglichen Grundes zu verwenden. Mit diesem Antrage sind sämtliche Hrn. Votanten einverstanden daher Conclusum per Unanimia: Nach dem Antrage des Hrn. Referenten. Referat des Herrn Magistr. Rathes Buberl. N. 5384. P. K.A. Dekret ddt. 11. d.M. Z. 8448 mit Verfügungen in Betreff der Feuerspritzen. Aufzubewahren u. dem Bauamte zur genauesten Befolgung bei eigener Haftung u. Verantwortung in Abschrift zuzustellen. Da übrigens der Kupferschmidmeister in Hall bereits gestern eine schadhatte Spritze zur Reparirung u. Verbeßerung übernommen u. selbe in 14 Tagen hieher zur Probe zu stellen versprach, so wird die weitere Behandlung mit ihm von diesem Erfolge abhängen; dem Bauamte wird ferner zur Pflicht gemacht, von Monat zu Monat die anbefohlene Besichtigung,

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