Ökonomische Ratsprotokolle 1842

übrigens der Empfang mittelst Bericht zu bestättigen. N. 5390. P. u. N. Protokoll über den Augenschein wegen Aufsetzung eines neuen Ziegeldachstuhles auf dem Hause N. 39 in Steyrdorf u. das Augenscheins KoõnsProtokoll wegen Uiberlassung eines städtischen Zwingens zum Behufe der Vergrößerung dieses Hauses. Herr Mag. Rath Maurer erstattet Vortrag: Laut Gesuch de prs. 8. v. M. Z. 4017. P. bittet Franz Faßbänder um die Bewilligung zur Aufsetzung eines Ziegeldachstuhles auf seinem Hause N. 39 in Steyrdorf, u. zugleich um käufliche Uiberlaßung des zwischen seinem Hause, dann der städtischen Festungsmauer u. dem Gleinkerthurme eingeschloßenen Hofraumes, weil ihm sonst leicht die in denselben herausgehenden 2 Fenster vereitelt werden könnten, u. ihm dieser Raum zur Erweiterung seines Hauses dienlich sey. Dieses Gesuch dürfte in Hinsicht auf die Baubewilligung keinem Anstande im Wesentlichen unterliegen u. es handle sich daher nur noch um die käufliche Uiberlaßung des städtischen Zwingers. Laut des beigeschloßenen Kaufvertrages ist der Gleinkerthurm ao 1810 um 515 fl käuflich hindann gegeben worden u. es ist in diesem Kaufkontrakte von diesem Zwinger ganz u. gar keine Rede; auch im Grundbuche kommt laut Gdbuchsextract davon gar nichts vor u. es ist daher mit Grund anzunehmen, daß die gegenwärtige Besitzerin dieses Thurmes Theres. Heim ganz u. gar keinen Anspruch auf diesen Platz machen könne, u. also auch keine Einsprache gegen die käufliche Hiedanngabe desselben zu erheben berechtiget sey, sondern nur der Stadt Dank schuldig sey, daß man ihr denselben bisher unentgeltlich zur Benützung als Holzlage überließ. Laut Erledigung des Wohllöbl k.k. Kreisamts vom 6. u. 10. May d.J. Z. 5323 u. 4676 dann nach den seit dem Brandunglücke gemachten Erfahrungen über die Beschränktheit der Paßage unterliegt es ganz u. gar keinem Zweifel mehr, daß der Gleinkerthurm gänzlich demolirt werden müße, u. es wird auch die Einleitung dazu getroffen werden, sobald der große Drang der Geschäfte, welche dahin zielen, daß die hiesigen Hausbesitzer die Bewilligung zum Wiederaufbauung ihrem Häuser, Schmidten, Holz- u. Kohllagen etc. haben, einigermaßen nachgelassen haben wird. Wenn nun dieser Thurm abgetragen seyn wird, wird der fragliche Hofraum als ein Winkel erscheinen, in welchem sich nur Unreinigkeit an der öffentl. Paßage sammeln würde, wenn er nicht eingeschloßen würde. Daß dieser Raum von einem andern

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