Daß die eigenthümliche Uiberlaßung des städtischen fraglichen Grundes laut Plan pr 6° 3' Quadratmaß gegen Zahlung von 6 xr per Klafter u. der unentgeltlicher Uiberlassung der Stadtmauer an den Bittsteller h. Orts werde bewilliget werden, um so mehr als durcheine Licitation eine Concurrenz von Käufern ganz u. gar nicht zu erwarten ist, dieser Grund bisher für die Stadt ganz u. gar ohne Nutzen war u. auch in Zukunft seyn würde, durch die Abtrettung desselben die Passage keineswegs verengt, u. durch die Verbauung desselben der Platz an dieser Stelle verschönert u. das Gebäude des Bittstellens vergrößert wird. Die Stadtmauer betreffend, so sey es für die Stadtkaßa schon ein Gewinn, wenn sie der Bauführer durch seinen Dachstuhl deckt, u. gehörig verputzen läßt u. behält, damit die Feuerlacke gegen dieselbe hie vor dem Ausrinnen gesichert bleibt u. es soll demnach eine Ablösungssumme dieser Mauerstrecke nicht zu fordern seyn; auf die unbedingte eigenthümliche Uiberlaßung dieser Mauer dürfte aber deßhalb nicht anzutragen seyn, weil sich der Bauführer und seine Nachkommen doch mancherlei Eigenmächtigkeiten in derselben in Bezug auf die Feuerlacke erlauben u. dadurch Streitigkeiten veranlaßen könnte es sollen demnach im dießfälligen Vertrage dem Inhalte des Augenscheinsprotokolles gemäß die Bedingungen eingeschaltet werden, daß der Bittsteller u. seine Hausnachfolger gehalten seyn, diese Mauer gehörig auszubessern u. zu verputzen, dieselbe nicht schwächer zu machen, sondern sie in diesem Stande zu bezuhalten, damit fortwährend die Feuerlacke daran eine solide Begränzung habe, dann daß in der Räumung dieser Lacke, Versicherung derselben u. dgl. der Stadt keinerlei Hinderniß entgegengestellt werden dürfe. Herr Referent trage hiernach an: Es sey das Gesuch des Wolfgang Hager samt Bauplan mittelst Bericht dem k.k. Kreisamte zur Erwirkung der Baubewilligung, der Situationsplan aber wegen Uiberlaßung des städtischen Grundes samt Mauer mittelst besonderen Berichtes vorzulegen, mit dem das in der sicheren Hofnung der h. Genehmigung der Bau sogleich bewilliget werden wolle, damit der Bauführer noch bei günstiger Bauzeit heuer unter Dach komme. Diesem letzteren Berichte sey ein Rathsprotokolls Extract u. ein Entwurf des Kaufkontraktes anzuschließen. Dem Oekonomie Rath u. Bürgerausschuß ist mit diesem Antrage einverstanden, daher Conclusum per Unanimia: Es sey das Gesuch des Wolfgang Hager samt Bauplan mittelst Bericht dem kk. Kreisamte zur Erwirkung der Baubewilligung
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