implicite das Geständniß der Ersatzpflichtigkeit der Rathsglieder des Magistrats in sich enthielte, wogegen sich derselbe eben verwahrt haben will. Indem der Magistrat die mit Dekret dto. 4. Novbr. v.J. Z. 12753 communicirten Erhebungs Akten rückschließt, reiht er die Bitte an: Ein wohll. k.k. Kreisamt wolle diese Äußerung hoh. Orts vorwortlich einbegleiten, und bei hoher Regg̃ die Auflassung des ausgesprochenen Ersatzes erwirken. Mit diesem Antrage sind sämtliche Hrn. Votanten u. der Hr. Vorstand einverstanden, daher Conclusum per unanimia: Ist nach dem Antrag des Referenten der entworfene Bericht an das k. k. Kreisamt zu erstatten. gelesen Reißer Bgst. Bleyer Sekretär Rathsprotokoll zur Sitzung am 24. März 1841 in Politicis. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Reißer krank Maãtsrath Haydinger, Vorsitzender Freyinger Maurer Buberl Sekretär Bleyer Hr. Rath Freyinger referirt. 1687. Johann Kutschera um Verwendung wegen Erwerbsteuerscheinsumschreibung auf seinen Nahmen. Abgewiesen, weil das Schustergewerb in Folge h. Regg̃sdecrets dto. 27 Sept. 1831 N. 23656 als kein radicirtes oder verkäufliches anzusehen ist. Hr. Rath Buberl referirt 1716. Kreisamtssignatur dto. 17. d.M. N. 3086 wegen Ausstellung eines Zeugnißes Betreff des Schauspielers Guthke. Das Zeugniß in Absicht auf Leistung u Moralität
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