Politische Ratsprotokolle 1841

Damit ist der Umfang dieser Äußerung in subjectiver Hinsicht bezeichnet, in einer Äußerung, von der der Mag. freilich gewunschen hätte, das Resultat der dieses Diebstahls wegen bei dem Landgerichte Schloß Steyr anhängigen Krim. Untersuchung, wie gebethen, abwarten zu dürfen, weil nicht entgehen kann, daß dieselbe wesentliche Behelfe zur Rechtfertigung liefern müsse, und die sich daher auch ausdrücklich reservirt werden. Der objective Umfang dieser Äußerung wird durch folgende Punkte bestimmt. Hohe Regierung hat nämlich nach dem Wortlaute der Dekrete dto. 7. Mai 1840 und 8. Oktber 1840 Z. 12544 und 22113 die Rathsglieder des Magistrats zum Ersatz der entwendeten 3044 fl 56 xr CMz mitverfällt; 1. wegen der Sorglosigkeit rücksichtlich der Aufbewahrung derselben, 2. wegen der ganz vernachläßigten nächtlichen Aufsicht, 3. der bei den Kassa Scontrirungen nicht gerügten auffallenden Gebrechen, endlich 4. der Nichtbeobachtung der §. §. 5, 10 und 13 der KassaInstruktion. Die Ableinung der Sorglosigkeit glaubt der Magstr. aus den bestehenden Directiven, seinem Organismus und der Beschaffenheit des Kassalokales herhollen zu sollen. — In ersterer Rücksicht wird vor Allem gehorsamst bemerkt, daß die Vogtei-Instruktion vom 16. Oktbr 1821 für das Herzogthum Salzburg und den Innkreis erlassen sey, daß nach §. 15 dieser Instruktion für die übrigen Landestheile Oesterreichs in Absicht auf das Armen-Institut, besondern Normen bestehen, und daher diese Instruktion

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