Politische Ratsprotokolle 1841

fertigung. Referent beantragt diese Rechtfertigung mit folgen¬ dem Berichte abzugeben: /: k.k. Kreisamt:/ Weiland Allerhöchst Sr k.k. Majestät Franz der 1te haben in Gemäßheit des h. Hofdekrets dto. 5. Juni 1816. N. 9961 /: kundgegeben durch h. Regg̃sdekret dto. 24. Juni 1816 N. 8413 und k.ä. Intimat. dto. 8. Juli 1816 Z. 6928. :/ für die Verwaltung des Oeconomicums einen eigenen Wirthschaftsrath einzusetzen geruht. Nach dieser Organisation besteht der Magistrat aus 2 Senatsabtheilungen, der juridisch politischen und ökonomischen. Dieser Gesichtspunkt ist um so fester zu halten, als im Letztern nur 3 ökonomische unbesoldete Magistratsräthe fungiren, und dieser Sitzung der Bürgermeister mit einer Prohibitiv- und nur ein geprüfter Magistratsrath mit einer Informativ-Stimme beiwohnt, entgegen dieselben in der politischen Senats-Abtheilung nicht Sitz und Stimme haben. Dieß vorausgeschickt, vermeint der Magistrat, daß der von hoh. Regg̃ mit Verordnung dto. 7. Mai vor Jahrs Z. 12544 /: intimirt durch Kreisamtsdekret dto. 12. Juni vor J. N. 6570:/ ausgesprochene Ersatz der vom 8. auf den 9. März vor J. aus dem Stadtkassaamte entwendeten 3044 fl 56 xr CMz lediglich die politische Senatsabtheilung desselben berühre; weil die dort abgeforderte Äußerung, gemäß des, mit Kreisamts Signatur vom 18. vor Mts. N. 1896 intimirten hoh. Regierungsdekrets dto. 5. desselben Monats Z. 3003, unter Androhung der Gehaltssperre betrieben wird. Diese 1. Verordnung, gibt durch diese Andeutung die Erläuterung, daß unter den zur Ersatzleistung bestimmten Rathsgliedern die Besoldeten der politischen Senats Abtheilung des Magistrats zu verstehen seien.

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