139 rücksichtlich der buchhalterischen Bemerkungen über den Steyrbrückenbau die abverlangte Äußerung. Da, wie es factisch bekannt ist, die ehemahligen Hrn. Oeconomieräthe Schreiner u. Pötzelberger diesen Brückenbau überwacht u. Theile geleitet haben, sind einem jeden derselben Abschrift der buchhalterischen Supermängel über diesen Bau mit dem Auftrage zuzustellen, daß sie ihre Aufklärung hierüber allenfalls gemeinschaftlich in längstens 14 Tagen hierher überreichen. Übrigens ist zur Erstattung der Supererläuterungen ein weiterer Termin von 6 Wochen mittels Bericht zu erbitten. 936. Protokoll mit Josef u. Elisabeth Vogl in Betreff der Freywerdung ihres Sohnes Franz Hoffmann. An das k.k. Kreisamt mit Bericht zu übermachen, und darin anzuführen, daß bei dieser Freywerdung, da die Papierer nicht zünftig und kein Commaire intervenirte, daß der Maãt ohnehin über den Besuch der Christenlehre u. Wiederhohlungsschule wache, u. daß die Angabe der Pfarrvorstehung, daß dieser Lehrbraten mit Bewilligung des Maãts abgehalten worden sei, unrichtig ist, weil derselbe hiervon keine Kenntniß hatte u. der Gastwirth nur eine Tanzmusiklizenz nachsuchte, welchen er auch ohne Lehrbraten hätte abhalten können. 917. Constitut mit Klara Mitter wegen Verkauf
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