Einvernehmen zu setzen. N. 8755. Note des kk. Gefälls-Hauptamtes allhier wegen gefundenen Brandweines. Ist über diesen Fund das geeignete Edict zu verfaßen u. zu affigiren, durch Austrommeln bekannt zu machen u. sind die beiden Pfarrämter wegen Verlautbarung durch Note zu verständigen; dem kk. Gefällshauptamte ist der Empfang zu bestätigen u. die 12 xr CMz Transportkosten zu übermachen. Herr Magistratsrath Buberl bringt in Vortrag: N. 8796. Johan Holzmann, Strumpfwirkergesell zeigt seinen selbstständigen Betrieb den Strumpfwirkerei an. In Folge h. Regg̃sverordnung vom 29. 7ber 1839 Z. 18856 gegen dem zur Nachricht genommen, daß sich Exhibent wegen Lösung des Erwerbsteuerscheines u. Anzeige ob er diese Beschäftigung mit oder ohne Gehilfen betreibe, bei diesem Magistrate zu melden habe. gelesen Haydinger Knoll Sekretär
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2