suchung. Sind die mittelst dieser Relation, dann jener dto. 6. d. M. Z. 8555 vorge legten Gegenstände das Landgericht Schloß Steyr mit Schreiben einzusenden 8628. Zuschrift des Comats Meissenberg und Bekanntgabe der Bedingniße zur Aufnahme des Georg Lindlbauer in das hiesige Krankenhaus Rückzuerinnern, daß es nicht thunlich ist, diesen Menschen in das hiesige Krankenhaus aufzunehmen. 8687. Schreiben des D. Comats Wildberg mit dem Vernehmungsprotokoll der Accordnehmer des hiesigen Gottesackerbaues pcto schuldiger Mauth. Da durch das Hofkammerdecret dto. 30. Jänner 1828 Z. 2838 nur diejenigen Fuhren, die für Leichen hofsbaulichkeiten unentgeldlich geleistet werden müssen, von der Bezahlung der Weg- u Brückenmauth befreit werden, die von den Unternehmern des hiesigen Gottesackererweiterungsbaues dazu zu leistenden Fuhren nicht als solche angesehen sind, auch die übrigen Vorgaben nicht geeignet sind, eine Befreyung zu begründen, so wird den Bauunternehmern aufgetragen, dem Schrankenpächter am Schnallenthore Franz Wiesmayr die angesprochenen Mautgebühren pr 9 fl 12 xr CMz in Summa binnen 14. Tagen zu bezahlen. Herr Rath Buberl referirt. 8710. Protokoll mit Filipp Hirtmayr pcto Getreidmusterhandel. Hat sich Filipp Hirtmayr durch diesen Getreidverkauf nach Mustern der Übertrettung der Wochen-
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