Politische Ratsprotokolle 1841

setzte Kirchenmusik u. noch dazu Dilettanten in Fülle bestehen, u. der Stadtschullehrer ganz u. gar Nichts damit zu schaffen hat, in Betracht zu ziehen können, endlich auch der zufällige Umstand, daß Kuhn das Haus N. 88. im Steyrdorfe besitzt, worauf eine Weiswaarenhandlungsgerechtsame haftet, nicht hindernd im Wege steht, weil dieser Handel sich gegenwärtig nur auf unbedeutende Artikel u. in der Hauptsache auf den Leinwandausschnitt reducirt, der von der Ehegattin des Bittstellers betrieben wird, nur kümmerlich seinen Mann nährt, u. derlei Nebenerwerb directivmäßig den Schullehrersgattinnen erlaubt ist. Der Hr. Amtsvorstand ist in Erwägung, daß der erledigte Dienst dem Würdigsten u. Fähigsten zu verleihen, er aber unter Reihe der Kompetenten solchen dem Mathias Wageneder ursächlich seiner ausgerufenen großen Geschicklichkeit zu seines liebevollen herzengewinnenden Benehmens mit Kindern erkenne, der Meinung, daß dieser Dienst dem Wageneder zu verleihen sei. Hiernach Conclusum per majora: Ist zu dem erledigten Schuldienste in der hiesigen Stadtschule der Lehrgehülfe an der Aichetner Vorstadtpfarrschule Franz Xaver Kuhn mittelst Note an die Schulendistriktsauf sicht zu präsentiren, und sind sämtliche Gesuche anzuschließen. Herr Rath Buberl referirt. 7462. Kreisamtscurrende dto. 22. Oct. d.J. N. 12077. und Äußerung in Bezug auf die beantragte

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