Eigenschaften u Verdienste wieder in die Lage eines Gehilfen zurückversetzt würde, daher ist mein Antrag: Ist zu dem erledigten Schuldienste in der hiesigen Stadtschule der bisherige Provisor an derselben Josef Schiefermayr mittelst Note an die Schulendistriktsaufsicht zu präsentiren, u. sind sämmtliche Gesuche anzuschließen. Die Herren Räthe Haydinger u. Buberl sind dagegen der Meinung, daß der erledigte Schuldienst auf dem Berge dem Lehrgehülfen an der Aicheter Schule Franz Kuhn zu verleihen, und dieser aus folgenden Gründen dem Josef Schiefermayr vor zuzie¬ hen sei; einmal dient er eben so lange als Schiefermayr beim Schulfache, länger aber noch als dieser als provisorischer Lehrer, sohin selbststständig, da er der erst vor Kurzem aufgelaßenen Steyrdorferschule durch 15 Jahre vorstand, dann halten sich beide Kompetenten in Rücksicht auf Fleiß, Geschicklichkeit u. Moralität die Waage, es entscheidet, daher hier, wo es sich um Vergebung einer Lehrersstelle an einer städtischen Schule handelt, der Umstand zu Gunsten des Kuhn, daß derselbe seine ganze Dienstzeit unterbrochen der hiesigen Schuljugend gewidmet, sich also um die Gemeinde relativ mehr verdient gemacht hat, als Schiefermayr, der erst seit 8 Jahren der Stadt Dienste geleistet hat, weiter kann dem Kuhn der Abgang an Musikkenntnißen nicht zum Abbruche gereichen, weil diese nur bei Schullehrerbedienstungen auf dem Lande, nicht aber hier, wo eine eigene u. gut be-
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