Politische Ratsprotokolle 1841

stellen, daß erstere den die Stadtpfarrkirche treffenden Kaufschillingsbetrag um den Grund pr 223 fl 58 xr CMz, der zweite aber den die Vorstadtpfarrkirche treffenden Antheil pr 321 fl 26 xr CMz pr ordentl. Quittung hinausbezahle u. gehörig verrechne, auch die Schuldigkeit, auch die Schuldigkeit der künftig Freigeldentrichtung an den M. V. Fond vormerke. 2. Von den beiden Kaufkontrakten ist ein Parere der Magdl. Zachhuber zu dem Ende mittelst Dekret zuzustellen, daß sie den Kaufschilling um den Grund in Empfang nehme, u. daß ihr bevorstehe, um die Grundtrennung u Abtheilung der Steuern und Gaben, dann wegen Intabulation ihres Rechtes auf Grasfechsung besonders einzuschreiten. Das 2. Parere sammt diesem Dekret in originali u. dem Protokolle über die Angabe des Flächenmaßes des alten Gottesackers, dann des Raths-Protokolls-Extractes wegen der Entschädigung für das Freigeld ist der M. V. Fonds Grundbuchführung mit dem Auftrage zuzustellen daß dieselbe nicht nur über den alten Gottesackergrund, sondern auch über den neu erkauften ein eigenes Grundbuchsfolium errichte, die beiden hiesig Kirchen als Eigenthümer darauf anschreibe, u. die Verbindlichkeit derselben zur Entschädigung des M. v. Fondes für das entgehende Freigeld als Reallast anmerke, endlich den nun angekauften Grund beim Stadlmayrgute abschreibe, u. hierüber Relation unter Anschluß der Comunicate erstatte. 3. Die M. V. F. Rechnungsführung ist

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