Politische Ratsprotokolle 1841

der Wiederhohlungsschule in der Stadtpfarrschule nachläßigen Schüler, dann mit dem Schullehrer Josef Schiefermayr über die von den Eltern dieser Kinder vorgebrachten Entschuldigungen. Theresia Kronberg ist dermahlen straflos zu halten, ihr aber durch Dekret zu bedeuten, daß sie ihre Tochter Theresia von nun an fleißig in die Wiederhohlungsschule schicke. Hiernach ist das Dekret auszufertigen. Franz Lebl, Naglschmiedgeselle im Hallerstöckel in Ennsdorfe, ist wegen vernachläßigter Pflichterfüllung in Anhaltung seiner Tochter Anna zum fleißigen Besuche der Wiederhohlungsschule mit eintägigem Arreste zu bestrafen. Dasselbe hat rüksichtlich des Georg Dormayr, Näglhändlers im Ennsdorf No. 53 rüksichtlich seiner Tochter Barbara zu geschehen. Johann Lobitzberger, Schneider u. Innwohner N. 92 im Ennsdorfe, ist wegen des gänzlichen Ausbleibens seiner Tochter Anna von der Wiederhohlungsschule mit 4 fl CMz zum Armenfonde zu bestrafen, u. hiernach die Erkenntnisse auszufertigen. Herr Rath Buberl referirt. 7796. Mathrias Anglüster um commãtsche Leumundsbestättigung. Dem Bittsteller wird auf sein Ansuchen bestättigt, daß selber bürgerlicher Seits unbedenklich, u. während seines Hierseins

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