gung des Anhaltens seiner Tochter Susanna zum Besuche der Wiederhohlungsschule 4 fl CMz zum hiesigen ArmenInstitute zu zahlen schuldig. Hierüber ist das dießfällige Straferkenntniß auszufertigen. Ignaz Kanzler, Schloßergeselle im Steyrdorf N. 20. ist wegen vernachläßigten Anhalten seiner Tochter Viktoria zum fleißigen Besuche der Wiederhohlungsschule mit eintägigem Arreste zu bestrafen, hierüber ist das dießfällige Straferkenntniß auszufertigen. Susanna Greismayr, Witwe des früheren Sonnenwirthes, und derzeit Inwohnerin N. 11 im Steyr dorfe, ist dermahlen straflos zu halten, ihr aber durch Dekret aufzutragen, ihre Toch- ter Viktoria bis zum vollendeten 15 Jahre fleißig in die Wiederhohlungsschule zu schiken. Hiernach ist das Dekret auszufertigen. Magdalena Müller, ledige Innwohnerin N. 42 im Aichet ist wegen unterlaßenem Anhalten ihrer Tochter Theresia zum Besuche der Wiederholungsschule mit eintägigem Arreste zu bestrafen, hiernach ist das dießfällige Straferkenntniß auszufertigen. Johann Schüttenberger, Zimmergesell N. 57 im Aichet, ist wegen unterlaßenen Anhalten seiner Tochter Theresia zum Besuche der Wiederhohlungsschule mit eintägigem Arreste zu bestrafen u. Theres Schüttenberger durch ein an das D. Commãt Gleink zu erlassendes Schreiben zum Besuche der Wiederhohlungsschule in Dietach zu verhalten hier-
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